Kantone der Helvetischen Republik

Helvetische Kantons- und Distrikteinteilung, publiziert im Neuen Helvetischen Almanach für das Jahr 1799.[1]

Ab Mitte 1798 bis und mit 1802 bestand die Helvetische Republik aus folgenden Kantonen:

Aargau, Baden, Basel, Bellinzona, Bern, Fribourg, Léman, Linth, Lugano, Luzern, Oberland, Rhätien (zeitweise), Schaffhausen, Säntis, Solothurn, Thurgau, Wallis, Waldstätten, Zürich.

Nichthelvetische Territorien auf dem späteren Gebiet der Schweiz (von 1815) waren: Genf, das Département du Mont-Terrible (Jura, ab 1800 Teil des Département Haut-Rhin), die Pricipauté de Neuchâtel, Rhätien (zeitweise), das Fricktal.

Die Kantonsauf- und die Distriktseinteilung beruhten nicht auf einem das ganze Gebiet umfassenden Beschluss. Sie war einer besonderen Landeseinteilungskommission übertragen, die kantonsweise fortschreitend die Einteilung vornahm. Der erste Kanton, Bern, kam schon im April 1798 an die Reihe, der letzte Kanton, Säntis, erst im Juli 1798. Auch danach kam es noch zu manchen Änderungen.

Die zweite helvetische Verfassung vom 25. Mai 1802 brachte noch einmal grundlegende Nauaufteilungen, die allerdings im GIS des Projektes nicht umgesetzt wurden, da sich keine Umfragen auf diese veränderten Gebietsstände bezogen. Die Kantone Oberland und Bern wurden zum Kanton Bern, der Kanton Waldstätten zerfiel wieder in die Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Die Kantone Bellinzona und Lugano wurden zum Kanton Tessin. Der Baden und Aargau wurden zum Kanton Aargau vereint. Der Kantone Säntis und Linth wurden umbenannt und teilweise territorial verändert. Sie hiessen nun Appenzell respektive Glarus. Schon am 20. Februar 1802 war das Fricktal als neuer Kanton zum helvetischen Territorium hinzugekommen, während das Wallis im Sommer 1802 aus dem helvetischen Territorium gelöst wurde. Diese Änderungen fielen in eine Zeit des allgemeinen Verfalls der kaum gediehenen Anfänge der helvetischen Zentralverwaltung. Weder kam es im Jahr 1802 zu weiteren Initiativen der Datenerhebung noch zu Aktivitäten der Zentralverwaltung im Sinne der Zielsetzung der Reform des Strassenwesens von 1800.