Kanton Zürich

Gebiet

Der Kanton Zürich war einer jener helvetischen Kantone, die im Vergleich zum Gebietsstand des Ancien Régime relativ wenig verändert fortbestanden. Nach der Distriktseinteilung vom 14. Mai 1798 gehörten Stein, Ramsen und Dörflingen zum Kanton Zürich. Nur zehn Tage später wurden sie jedoch dem Kanton Schaffhausen zugeschlagen.[1] Die Obervogtei Stamheim-Steinegg wurde aufgeteilt. Nussbaumen kam zum Kanton Thurgau, Ober- und Unterstammheim zum Kanton Zürich. Die Grenze zwischen den Kantonen Zürich und Thurgau verlief bei Ellikon bis 1798 auf dem Ellikerbach, ab 1798 jedoch auf der heutigen Kantonsgrenze. Die Schweizerkarte von Mallet aus dem Jahr 1798[2] bestätigt diesen Grenzverlauf. Oberurdorf wurde sowohl dem Kanton Baden, als auch dem Kanton Zürich zugeschlagen. Am 15. Juni 1798 wurde das korrigiert und Oberurdorf mit dem Kanton Baden vereint. Auf Protest der Gemeinden Ober- und Unterurdorf hin kam das Gebiet mit Beschluss vom 30. Oktober 1798 wieder an den Kanton Zürich.

Quellen

Die Amtskorrespondenz zwischen der Zentralverwaltung respektive dem Kriegsministerium und den Behörden des Kantons war in Strassen- und Brückenangelegenheiten vergleichsweise dicht (siehe dazu «Schriftlichkeit als Verwaltungsprinzip»). Im Zusammenhang mit den verschiedenen Umfragen sind aus dem Kanton Zürich folgende im Projekt transkribierte Dokumente überliefert:

  • «Übersicht der Brüken im Canton Zürich wie sie vor dem Rückzug der Franken im Juni 1799 beschaffen waren».[3]
  • Antwort vom 4. Oktober 1800 auf die Vernehmlassung des Kriegsministers vom 15. September 1800 bezüglich einer Neuordnung des Strassenwesens.[4]
  • Mahnung des Kriegsministers vom 15. Dezember 1800 zur Einreichung einer Strassenklassifikation.[5]
  • Klassierung der Strassen im Canton Zürich vom 20. Dezember 1800.[6]
  • Rückmeldung des Kriegsministers vom 3. Januar 1801 auf die am 20. Dezember 1800 eingegangene Klassifikation.[7]
  • Antwort vom 25. Februar 1801 auf die Umfrage zum Strassenwesen vom 15. Februar 1801.[8]

Im Weiteren ist in den Beständen der Abteilung III des Kriegsministeriums ein Festungsplan der Stadt Zürich überliefert:

  • «Grundriß der Statt Zürich samt dero selben Fortificationswerken, Anno 1795».[9]

Das Strassennetz des Kantons Zürich gemäss Klassifikation von Ende 1800

In der Umfrage des Kriegsministers vom 18. Oktober 1800, im Gesetz vom 22. Oktober 1800 und in folgenden Präzisierungen des Kriegsministers wurde kurz erläutert, was die verschiedenen Klassen auszeichnete:

1. Klasse
Hauptstrassen, die durch Transport grosser Lasten, durch Diligencen und allgemein grosse Frequenzen am meisten mitgenommen werden.

2. Klasse
Strassen, die durch Fuhrwerke des Handelsverkehrs weniger mitgenommen werden, die aber dennoch zu den grossen Strassen gerechnet werden.

3. Klasse
Kommunikationswege, die von den grossen Strassen aus ins Landesinnere führen oder die Regionen untereinander verbinden.

4. Klasse
Gemeindeverbindungen.

Zur Klasseneinteilung siehe auch «Strassenklassen».

Das Strassennetz des Kantons Zürich nach der Klassifikation vom 20. Dezember 1800. (GIS HSE 2018; Relief Imhof 1982)

Der Kanton Zürich wies vier Strassen erster Klasse auf. Alle hatten ihren Ausgangspunkt in Zürich. Es handelte sich um die alten Strassenzüge nach Schaffhausen, nach Baden Richtung Bern und Basel, über Winterthur nach St. Gallen und, in Winterthur aus dieser abzweigend, um die Strasse nach Konstanz. Richtung Süden war der See der wichtigste Verkehrsweg. Das in der Klassifikation dokumentierte Netz weist im Zürcher Oberland offensichtliche Lücken auf. Beispielsweise ist kein Weg ins Tösstal und auch keine direkte Verbindung von Wetzikon und Uster über Schwamendingen nach Zürich erfasst. Solche bestanden aber nachweislich. Im Zürcher Blatt des zeitlich relativ nahe zur Helvetik entstandenen Atlas de la Suisse von Heinrich Keller und Johann Jakob Scheuermann sind sie kartiert.[10]

Alle klassifizierten Strassen waren fahrbar, die erste und die zweite Klasse mit Kutschen und schweren Fuhrwerken. Bei letzteren handelte es sich allgemein um Zweispänner mit einem Gewicht von zwei bis zweieinhalb und in der Zeit der Helvetik bis drei Tonnen, Fracht inklusive Wagengewicht.[11] Die dritt- und viertklassigen Strassen waren mit leichten Karren und Wagen befahrbar.

Blatt 2 des Atlas de la Suisse von Heinrich Keller und Johann Jakob Scheuermann aus dem Jahr 1822. Aus den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts sind keine wichtigen realisierten Strassenbauvorhaben überliefert, so dass das hier gezeigte Netz noch weitgehend dem zur Zeit der Helvetik bestehenden entspricht. (Zentralbibliothek Zürich, Kartensammlung)

Literatur zur zürcherischen Strassen- und Verkehrsgeschichte

Barraud Wiener, Christine; Simonett, Jürg. Zum Bau der «Kunststrassen» im 18. und 19. Jahrhundert: Die Disziplinierung von Landschaft und Bevölkerung, in: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte 40, Basel 1990, 415–433.

 

[1] Paul Rütsche. Der Kanton Zürich und seine Verwaltung zur Zeit der Helvetik (1798–1803), Zürich 1900, 71–80.

[2] Mallet, Henri. Carte de Suisse suivant sa nouvelle division en XVIII Cantons formant la République Helvétique, 1798.

[3] CH-BAR#B0#1000/1483#3174#1, fol. 109 [PDF-S. 171].

[4] CH-BAR#B0#1000/1483#3165#1, fol. 223-224 [PDF-S. 368-373].

[5] CH-BAR#B0#1000/1483#2813#1, p. 170-171 [PDF-S. 173-174].

[6] CH-BAR#B0#1000/1483#3171#1, fol. 251-264 [PDF-S. 460-484].

[7] CH-BAR#B0#1000/1483#2814#1, p. 1-2 [PDF-S. 2-3].

[8] CH-BAR#B0#1000/1483#3175-02#1, fol. 126-127v [PDF 222-225].

[9] CH-BAR#B0#1000/1483#3186_0043.

[10] Atlas de la Suisse, Blatt 2, Zürich 1822, Zentralbibliothek Zürich, Kartensammlung, 16 Hb 75: 1: 2; http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-31196.

[11] Über die höchstzulässigen Gewichte vgl. Frey 1932, 56ff.