Kanton Luzern

Gebiet

Der Kanton Luzern wurde mit Beschluss der helvetischen Räte vom 26. Mai 1798 in die Distrikte Luzern, Hochdorf, Sempach, Münster, Sursee, Altishofen, Willisau, Ruswil und Schüpfheim eingeteilt.[1]

Luzern war einer jener helvetischen Kantone, der im Vergleich zum Gebietsstand des Ancien Régime relativ wenig verändert fortbestand. Nur im Nordosten, im Bereich der Grenze zum neuen Kanton Baden, verlief die helvetische Grenze anders als die spätere Kantonsgrenze. Dort wurden die ehemaligen Vogteien Hitzkirch und Aesch Teil des Kantons Baden. Sie kamen 1803 zum Kanton Luzern. Ermensee innerhalb des Dorfetters, Schongau und das Amt Merenschwand waren Luzerner Enklaven im Kanton Baden.[2]

Luzern war vom Oktober 1798 bis Ende Mai 1799 die Hauptstadt der Helvetischen Republik; dann sahen sich die helvetischen Räte, das Direktorium und die Ministerien aufgrund der Kriegsgefahr zum Umzug nach Bern gezwungen.

«Canton Luzern in Neün District Abgetheilt» von Joseph Hess aus dem Jahr 1798. Es handelt sich um eine Karte aus den Beständen der Division III des Kriegsministeriums. Die Enklaven Schongau und Merenschwand sind in der Karte gut erkennbar; nicht kartiert ist die Enklave Ermensee.

Quellen

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Umfragen sind aus dem Kanton Luzern folgende im Projekt transkribierte Dokumente überliefert:

  • Schreiben des Kriegsministers an die kantonale Verwaltungskammer, Aufforderung zur Klassifikation der Strassen vom 18. Oktober 1800.[3]
  • Schreiben des kantonalen Strasseninspektors Xaver Schwitzer an die Verwaltungskammer des Kantons Luzern vom 22. Oktober 1800, Vorschlag der Klassifikation der Strassen erster und zweiter Klasse.[4]
  • Schreiben der kantonalen Verwaltungskammer an den Kriegsminister vom 23. Oktober 1800, Antwort in der Vernehmlassung über die Reorganisation des Strassenwesens.[5]
  • Schreiben der kantonalen Verwaltungskammer an den Kriegsminister vom 4. November 1800, Strassenklassifikation des Kantons Luzern.[6]
  • Schreiben des Kriegsministers an die Verwaltungskammer vom 11. November 1800 betreffend Strassenklassifikation.[7]
  • Schreiben der kantonalen Verwaltungskammer an den Kriegsminister vom 23. November 1800 betreffend Strassenklassifikation.[8]
  • Tabelle der Brücken des Kantons Luzern, 26. November 1800.[9]
  • Schreiben des Kriegsministers an die Verwaltungskammer vom 26. Dezember 1800, Abschluss der Strassenklassifikation.[10] Mit diesem Schreiben versandte das Kriegsministerium auch noch die Instruktionen für den kantonalen Brücken- und Strassenaufseher und für die Unterstatthalter.[11]
  • Schreiben der kantonalen Verwaltungskammer an den Kriegsminister vom 8. Januar 1801, betreffend Einrichtung von Strassenabschnitten.[12]
  • Antwort vom 28. Mai 1801 auf die Umfrage vom 15. Februar 1801.[13]

Im Weiteren sind in den Beständen der Abteilung III des Kriegsministeriums drei Karten überliefert, die den Kanton Luzern respektive Teile von diesem zeigen:

  • Topographische Tabelle der beiden Entlibucher Aemter Schupfheim und Eschlismatt im Canton Lucern. Carte de la Pertie superieure de l'entlibuch, [1780], Jakob Joseph Clausner.[14]
  • Canton Luzern in Neün District Abgetheilt, 1798, Jos.Heß.[15]
  • Carte en perspective du Nord au Midi d'aprés le Plan en Relief et les Mesures du General Pfyffer, Joseph Clausner, südlicher und nördlicher Teil.[16]

Da im Falle des Kantons Luzern nicht nur die Dokumente aus dem Bundesarchiv, sondern auch die Dokumente aus dem Staatsarchiv vorliegen, kann der im Zusammenhang mit den Umfragen stehende Schriftenwechsel genauer nachvollzogen werden. Aus diesem werden die unterschiedlichen Perspektiven der Zentralverwaltung und der kantonalen Verwaltungskammer und nicht zuletzt auch die Probleme deutlich, die mit der Umsetzung der Klassifikation in der Region verbunden waren.

Beispielsweise berichtete Strasseninspektor Schwitzer der Verwaltungskammer von den Schwierigkeiten, die Strassen dritter und vierter Klasse zu beschreiben: «Um die 3te und endtlich[en] die 4te Klaße zu bestimmen (worunter in erster[en] einige, durch Zufuohr zerschiedenen Lebens Mitteln mehr oder weniger mittgenommen werden) kan ich solches nit als eine bloße Stuben Arbeit ansehen, denn, wiewohlen mir daß ganze Land zimlich wohl bekant ist, so würde ich dennoch außert stand sein, villeicht auch nur ein dritten Theil dießer zweÿ letsten Klaßen in der darstellung zu beschreiben ohne ein genauen Plan vom ganzen Kanton vor mir zu haben, wo jedoch nit alle nebent[-] und queer-straßen, womit der Kanton durchkreüzet ist, zu finden sein würden.
Ich sehe mich also außert stand B[ür]g[e]r Verwalter ihrem Ansuchen des Gänzlichen entsprechen zu können, und den erhaltenen Auftrag zu befolgen.»[17]

Von der gleichen Sache berichtete die Verwaltungskammer dann dem Kriegsminister. Implizit geht aus der Antwort hervor, dass sowohl Planungsgrundlagen als auch weitere Kenntnisse eigentlich fehlten, um den Aufträgen zur Klassifizierung der unteren beiden Klassen und zur Organisation des Unterhaltes zu entsprechen: «Wir werden Ihnen übrigens die in Folge deßen abzufassenden Verzeichniße über die neü angestellten Wegknechte, u[nd] die Einklassierung aller in unser’m Canton vorhandenen Straßen ehestens nachschiken.
Was hingegen die zu verfertigende Beschreibung aller jener Strassen betrift, die eigendlich als Verbindungs Straßen im Innern zwischen Gemeinde u[nd] Gemeinde angesehen werden müßen, so wird die Abfaßung einer solchen ohne eine vorhergegangene Bereisung des Cantons, oder die Aufnehmung eines Plan’s über diese Straßen (dergleichen sich keiner für den Canton Luzern jemals vorfand) schwerlich statt finden können, u[nd] wir kennen auch niemand in unserm Canton, der im Stand wäre eine solche Beschreibung, einzig an seinem Schreibpulte zu verfertigen.
Wir sind aber von dem Fleiß u[nd] Eifer unseres Straß Inspectors zum voraus versichert, daß er auch in dieser Sache mit aller möglichen Kosten Ersparniß, u[nd] so viel es von ihm abhenkete, eürer Erwartung zu entsprechen sich bemühen werde.»[18]

Das Strassennetz des helvetischen Kantons Luzern Ende 1800

In der Aufforderung des Kriegsministers zur Klassifikation der Strassen vom 18. Oktober 1800, im Gesetz vom 22. Oktober 1800 und in folgenden Präzisierungen des Kriegsministers wurde kurz erläutert, was die verschiedenen Klassen auszeichnete:

1. Klasse
Hauptstrassen, die durch Transport grosser Lasten, durch Diligencen und allgemein grosse Frequenzen am meisten mitgenommen werden.

2. Klasse
Strassen, die durch Fuhrwerke des Handelsverkehrs weniger mitgenommen werden, die aber dennoch zu den grossen Strassen gerechnet werden.

3. Klasse
Kommunikationswege, die von den grossen Strassen aus ins Landesinnere führen oder die Regionen untereinander verbinden.

4. Klasse
Gemeindeverbindungen.

Zur Klasseneinteilung siehe auch «Strassenklassen».

Das stark auf die Stadt Luzern hin ausgerichtete Strassennetz des Kantons Luzern gemäss der Klassifizierung vom 4. November 1800 und der Rückmeldung aus dem Kriegsministerium vom 26. Dezember 1800. (GIS HSE 2018; Relief Imhof 1982)

Im klassifizierten Netz fehlen mehrere wichtige Strassen, so die alte Landstrasse von Emmen über Ruswil und Willisau Richtung Bern, die Landstrasse von Ruswil über Altishofen Richtung Mittelland, die Landstrasse von Emmen über Eschenbach ins Seetal und die Strasse von Wolhusen nach Willisau.[19]

Literatur

Hans Wicki. Über das luzernische Strassenwesen im 18. Jahrhundert, Separatabdruck aus: Heimatkunde des Wiggertales 33/1975, Buchs, 9–39.

Hans Wicki. Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Luzern im 18. Jahrhundert. Luzerner historische Veröffentlichungen, Bd. 9, Luzern und München 1979, Kapitel: Verkehrsverhältnisse und Transportwesen, 464–540.



[1] ASHR 1, Nr. 162, 1176.

[2] Vgl. dazu auch Glauser, Fritz; Siegrist, Jacques. Die Luzerner Pfarreien und Landvogteien. Ausbildung der Landeshoheit, Verlauf der Landesgrenzen, Beschreibung der Pfarreien. Luzerner Historische Veröffentlichungen, Bd. 7, Luzern München 1977, 105–108.

[3] StaLU, Akt 27/149 B3.

[4] StALU, Akt 27/149 B.3.

[5] CH-BAR#B0#1000/1483#3161#1, fol. 146-150 [PDF-S. 230-238].

[6] CH-BAR#B0#1000/1483#3161#1, fol. 154-157 [PDF-S. 246-251]; Kopie: StaLU Akt 27/149 B.3.

[7] CH-BAR#B0#1000/1483#2813#1, p. 154-155 [PDF-S. 157-158].

[8] StALU, Akt 27/149 B.3.

[9] CH-BAR#B0#1000/1483#3174#1, fol. 69-120 [PDF-S. 98-120].

[10] CH-BAR#B0#1000/1483#2813#1, p. 184-186 [PDF-S. 187-189]; Original des Schreibens: StaLU, Akt 27/149 B.3; Kopie des Schreibens: StALU, Akt 27/151 B.1.

[11] StaLU, Akt 27/151 B.1.

[12] StaLU, Akt 27/149 B.3.

[13] CH-BAR#B0#1000/1483#3175-02#1, fol. 77-79 [PDF-S. 135-139].

[14] CH-BAR#B0#1000/1483#3186#1_0032.

[15] CH-BAR#B0#1000/1483#3183#1_0050.

[16] CH-BAR#B0#1000/1483#3186#1_0008 und CH-BAR#B0#1000/1483#3186#1_0010.

[17] Schreiben des Strasseninspektors an die Verwaltungskammer vom 22. Oktober 1800, StaLU, Akt 27/149 B.3.

[18] StaLU, Akt 27/149 B.3.

[19] Zum luzernischen Strassennetz Ende des 18. Jahrhunderts vgl. Hans Wicki. Bevölkerung und Wirtschaft des Kantons Luzern im 18. Jahrhundert. Luzerner historische Veröffentlichungen, Bd. 9, Luzern und München 1979, Karte auf Seite 466.